Stellendetails - 16027 - Sozialpädagogische Fachkraft (w/m/d) in der schulischen Sozialarbeit an berufsbildenden Schulen - (71961) BbS Lüneburg II Lüneburg

: 16027
: (71961) BbS Lüneburg II Lüneburg Karte
: Sozialpädagogische Fachkraft (w/m/d) in der schulischen Sozialarbeit an berufsbildenden Schulen
: veröffentlicht
: 01.10.2026
: 31.07.2026
: unbefristet
: 20,600
: 19,900
: S 11b
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Aufgabenbereiche

1. Individuelle Beratung und Einzelfallhilfe

  • Beratung und Begleitung von Lernenden bei sozialen, persönlichen, familiären, schulischen oder ausbildungsbezogenen Herausforderungen.
  • Unterstützung bei Konflikten, Krisen, schwierigen Lebenslagen, Schulabsentismus und Übergangssituationen.
  • Hilfestellung bei Behördenangelegenheiten sowie Information über geeignete soziale Einrichtungen, Beratungsstellen und Unterstützungsangebote.
  • Beratung von Lehrkräften, Schulleitung und Erziehungsberechtigten im Rahmen der schulischen Zuständigkeit.
  • Vermittlung zu externen Fachdiensten, etwa Jugendhilfe, Beratungsstellen, Therapieangeboten, Agentur für Arbeit oder weiteren spezialisierten Stellen.
  • Mitwirkung bei der Sicherung schulischer Teilhabe und bei der Entwicklung tragfähiger individueller Unterstützungswege.

     

    2. Soziale Gruppenarbeit, Prävention und Projekte

  • Planung, Durchführung und Auswertung sozialpädagogischer Gruppenangebote, zum Beispiel zu Sozialkompetenz, Gewaltprävention, Klassengemeinschaft, Lebensplanung oder Konfliktfähigkeit.
  • Mitgestaltung und Begleitung von Präventionsprojekten, etwa zu Suchtprävention, Medienkompetenz, sexueller Bildung, Demokratieförderung oder Gesundheitsförderung.
  • Entwicklung niedrigschwelliger Angebote, die junge Menschen in ihrer Selbstwirksamkeit, Verantwortungsübernahme und beruflichen Orientierung stärken.
  • Unterstützung von Klassen, Bildungsgängen und Teams bei besonderen sozialen Dynamiken oder akuten Belastungslagen.

     

    3. Mitwirkung an schulischen Strukturen und Konzepten

  • Enge Zusammenarbeit mit Lehrkräften, Beratungslehrkräften, Schulsozialarbeit, Schulpsychologie, Schulbegleitung, Schulassistenz, Schulleitung und weiteren schulischen Unterstützungssystemen.
  • Mitwirkung in Beratungsteams, Fallbesprechungen, Kriseninterventionen und schulischen Verfahren zur Förderung, Prävention und Stabilisierung.
  • Mitarbeit in schulischen Gremien und Arbeitsgruppen, insbesondere in Bereichen wie Schulentwicklung, Gesundheitsförderung, Berufsorientierung, Lebenswegplanung und Präventionsarbeit.
  • Beteiligung an der Entwicklung, Fortschreibung und Umsetzung schulischer Konzepte und verlässlicher Beratungsstrukturen.
  • Dokumentation der eigenen Arbeit im erforderlichen und zulässigen Umfang unter Beachtung von Datenschutz, Schweigepflicht und professioneller Rollenklärung.

     

    4. Netzwerkarbeit und Kooperation

  • Aufbau und Pflege tragfähiger Kooperationen mit externen Institutionen, zum Beispiel Jugendamt, freien Trägern der Jugendhilfe, Polizei, Agentur für Arbeit, Beratungsstellen, therapeutischen Angeboten und Präventionsnetzwerken.
  • Mitarbeit in regionalen Netzwerken, etwa im Übergangsmanagement, in Präventionsverbünden, im Regionalen Netzwerk Schulsozialarbeit und in weiteren fachlich relevanten Arbeitszusammenhängen.
  • Unterstützung von Erziehungsberechtigten, Ausbildungsbetrieben und anderen schulischen Partnern bei Erziehungs-, Ausbildungs- und Übergangsfragen.
  • Vermittlung zwischen Schule, Familie, Betrieb und externen Hilfesystemen mit dem Ziel, Bildungsbiografien zu stabilisieren und Abbrüche möglichst zu vermeiden.
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Anforderungen an die Stelle

  • Abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder ein vergleichbarer einschlägiger Hochschulabschluss; soweit erforderlich mit staatlicher Anerkennung.
  • Erfahrung in der Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen, möglichst im schulischen, beruflichen oder berufsbildenden Kontext.
  • Beratungskompetenz, pädagogisch-psychologisches Grundverständnis, professionelle Gesprächsführung und Sicherheit im Umgang mit belasteten Lebenslagen.
  • Verlässlichkeit, Belastbarkeit, Verschwiegenheit, interkulturelle Sensibilität und ein klarer Blick für Rollen, Grenzen und Zuständigkeiten.
  • Fähigkeit zur Teamarbeit, zur Kooperation in multiprofessionellen Kontexten und zur verbindlichen Netzwerkarbeit.
  • Bereitschaft zur konzeptionellen Mitarbeit, zur Dokumentation und zur kontinuierlichen fachlichen Weiterentwicklung.
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 Besondere Hinweise zur Rollenklärung

 

Die Fachkraft für Schulsozialarbeit arbeitet eigenverantwortlich im Rahmen ihres sozialpädagogischen Auftrags und zugleich eingebunden in die schulische Gesamtverantwortung der Schulleitung. Ziel ist eine verlässliche, zugewandte und fachlich klare Unterstützung junger Menschen. Beratung, Prävention, Intervention und Netzwerkarbeit werden dabei so miteinander verbunden, dass sie im Schulalltag praktisch wirksam werden.


Fragen zum Arbeitsplatz (Tätigkeiten, Anforderungen etc.) beantwortet die Schule
: KeineAngabe
: Herr Behm
: behm@georg-sonnin-schule.de
: +49 4131/99220-407
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